Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollen wir Klarheit über die Konditionen und Erwartungen unserer Geschäftsleistungen schaffen. Wenn Sie nach dem Lesen Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  1. Anwendungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“) und der Grünlicht Beleuchtungskonzepte GmbH. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

1.2 Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichungen Inhalt einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung von uns mit dem Käufer geworden sind.

1.3. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“).

1.4 Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.

  1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1 Unsere Angebote und technischen Dokumentationen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt unser Angebot 6 Wochen ab Versanddatum.

2.3 Wenn Waren nicht (länger) verfügbar sind, verfällt dieser Teil des Angebots oder der Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung. Der verbleibende Teil des Angebots oder der Vertag bleibt bestehen.

2.4 Wir sind zur Einhaltung unseres Angebots nicht verpflichtet, wenn das Angebot oder Teile des Angebots offensichtliche Fehler oder Irrtümer enthalten.

2.5 Maßgeblich für den Inhalt und Umfang von Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware an den Käufer. Auftragsbestätigungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift gültig.

2.6 Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

2.7 Tritt der Käufer nach Annahme des Angebots aus Gründen, die nicht durch Lieferfähigkeit bedingt sind, vom Vertrag zurück, behalten wir uns vor, Bearbeitungs- und Stornogebühren in Höhe von 15% des Nettoauftragswertes zu berechnen.

  1. Lieferfristen und Lieferverzug 

3.1 Die vorhergesehene Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.  Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, Spezifikationen, erforderlichen Genehmigungen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen, soweit eine Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.

3.2 Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt wie Streik, Krieg, Wetterlagen, Epidemien, Betriebsstörungen, behördliche oder gesetzliche Anordnungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Fristen angemessen. Die genannten Umstände lösen keine Schadensersatzansprüche des Käufers aus.

3.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

  1. Lieferbedingungen

4.1 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.2 Der Käufer genehmigt alle abweichenden Änderungen, die einer technischen Verbesserung der Ware entsprechen, vorausgesetzt dies ist preisneutral.

  1. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager durch einen Frachtführer unserer Wahl.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder Verlustes geht mit der Versendung bzw. der Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Fall, dass wir den Transport selbst bzw. durch einen Erfüllungsgehilfen vornehmen. Ist eine Abnahme vereinbart, gelten für die Abnahme und den Gefahrenübergang die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§640, 644 BGB), soweit nicht abweichend vereinbart.

  1. Abnahme

Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme entsprechend die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  1. Preise

7.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben.

7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen mit einem Warennettowert von über 1.500,- € innerhalb Deutschlands frei Hof, Baustelle oder Empfangsstelle bis Bordsteinkante.

7.3 Für Lieferungen unterhalb dieses Warennettowerts berechnen wir eine Versand- und Bearbeitungspauschale. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück. Sie werden Eigentum des Käufers.

7.4 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Käufers gesonderte Versicherungen für die mit dem Transport verbundenen Gefahren abzuschließen. Die Initiative und die Verantwortung dafür liegen beim Käufer.

  1. Zahlungsbedingungen 

8.1 Nachhaltige Prozesse gehören zu unserem nachhaltigen Konzept. Der Käufer stimmt dem elektronischen Rechnungsversand per E-Mail zu.

8.2 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 5.000 € sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung i. H. v. 40% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.

8.3 Wir sind berechtigt, sachlich und/oder zeitlich in sich abgeschlossene und bereits erbrachte Teillieferungen ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Lieferungen   separat abzurechnen. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Regelungen der Ziffer 8. entsprechend

8.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

8.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

8.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

8.8 Im Rahmen der Mängelgewährleistung darf der Käufer Zahlungen nach berechtigter Erhebung der Mängelrüge nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel steht.

  1. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum der Waren vor.

9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen

9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er die vereinbarte Vergütung erhält oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Käufer tritt bereits jetzt den aus der Veräußerung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis an uns sicherungshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht (mehr) nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

9.5 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

9.6 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein erfordert nicht unseren Rücktritt vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dass wir ausdrücklich erklären, dass diese Handlungen als Rücktritt zu verstehen sind.

9.7 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

  1. Gewährleistung 

10.1 Herstellergarantien sind gegen den angegebenen Hersteller zu richten. Die Herstellergarantien haben Vorrang vor den Garantiebestimmungen von uns als Wiederverkäufer. Wenn zwischen Käufer und Hersteller keine geeignete Lösung gefunden wird, sind wir bereit, aber nicht verpflichtet, auf Wunsch des Käufers zu vermitteln. Das Ergebnis ist normativ.

10.2 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist.

10.3 Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.

10.4 Für Transportschäden ist §438 HGB einschlägig. Die Waren gelten als in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert, wenn eine äußerlich erkennbare Beschädigung oder der Verlust nicht sofort bzw. eine äußerlich nicht erkennbare Beschädigung nicht innerhalb von 3 Werktagen angezeigt wird. Unterlässt der Käufer die Anzeige so haftet er für den Schaden, der wir aus der Vermutungswirkung des §438 HGB, insbesondere aus dem Verlust unserer Ansprüche gegen den Frachtführer, entsteht.

10.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Hersteller zur Nacherfüllung nach seiner Wahl die den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache (Ersatzlieferung) liefern. Ausfall einzelner LED-Chips, Abweichungen des Lichtstromes und der Leistungsaufnahme der Ware um +/- 10%, ebenso wie der Lichtfarbe um +/- 150K entsprechen den geltenden Standards und stellen keinen Mangel dar.

10.6 Der Hersteller ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, sofern der Mangel durch die Installation oder der Betrieb der Sache durch den Käufer oder von Dritten außerhalb der technischen Parameter der Sache entstanden ist. Hierzu zählen insbesondere Feuchtigkeit, Temperaturbereich, elektrische Spannung, Belüftungssituation, das Auftreten von Chemikalien, unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten.

10.7 Der Käufer hat dem Hersteller die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat dem Hersteller der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, weil der Hersteller ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

10.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer den Kaufpreis im Kaufvertrag mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

  1. Rücknahme mangelfreie Waren

11.1 Die Rücksendung mangelfreier Ware setzt unser vorheriges schriftliches Einverständnis voraus. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.

11.2 Rücknahme von mangelfreier kundenspezifische Ware ist nicht möglich.

11.3 Für die Rücknahme der Ware berechnen wir pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von 20 % des Warenwerts mit einer Mindestgebühr von 50,- €. Ferner hat der Käufer sämtliche Transportkosten zu tragen.

  1. Haftung 

12.1 Beim Umgang mit den gekauften Waren sind die Herstellerhinweise und Anleitungen sowie die Angaben auf den Verpackungen zu beachten. Defekte Ware muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen ist in jedem Fall auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Produkthaftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

12.2 Wir haften niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, versäumter Ersparnisse, Reputationsverlust, Verlust des Goodwills, Schäden Dritter usw.

  1. Verjährung

13.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte bei unserem Hersteller wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr nach Lieferung.

13.2 Die Verjährungsfrist für unseren Service beträgt ebenfalls ein Jahr nach Lieferung.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den AGB gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

14.2 Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis (un)mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Kassel. Dies gilt auch für Kunden aus dem Ausland. Wir haben das Recht, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

14.3 Vertragsparteien werden erst dann Klage bei Gericht einreichen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um einen Streit einvernehmlich beizulegen.

  1. Zum Schluss 

Wir wollen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unsere zukünftige Zusammenarbeit nicht bei Gericht beenden. Natürlich müssen die AGB vollständig sein, aber wir mögen eine klare Sprache und sprechen Unklarheiten an.

Wenn Sie nach dem Lesen der AGB oder zu einem späteren Zeitpunkt Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ihre Kontaktperson der Grünlicht Beleuchtungskonzepte GmbH.

 

Die AGB können Sie hier herunterladen.